ALLE FEATURES

"RZL Feature der Woche": Unter diesem Titel stellt der Marktführer bei WT-Software in Österreich regelmäßig eine besondere Funktionalität seiner umfangreichen Softwarepalette vor.

Mai, 2006
Lohnverrechnung: Erweiterung der Exekutionsberechnung
In der RZL Lohnverrechnung wurde im Programmteil Lohnpfändung eine Erweiterung der Exekutionsberechnung um mehrere - am selben Tag eintreffende - Exekutionssachen vorgenommen.

Drittschuldner-Erklärungen die am selben Tag eintreffen, sind in Höhe der einzelnen Forderung gleichrangig zu behandeln. Diese gleichrangige Behandlung wird vom RZL Lohnprogramm nun automatisch vorgenommen.
Lohnverrechnung: Übernahme des monatlichen Buchungsbelegs in die FIBU/EA
Aus der RZL Lohnverrechnung kann der monatliche Buchungsbeleg elektronisch in das RZL Finanzbuchhaltungsprogramm bzw. in das RZL Einnahmen- /Ausgabenrechnungsprogramm übernommen werden.

Grundsätzlich ist dabei auch eine automatische Einbuchung der Aufwändungen auf Kostenstellen möglich. Der Buchungsbeleg kann dabei natürlich auch je Buchungskreis (z.B. Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge) getrennt kontiert werden.
Bilanzprogramm: Übernahme der Buchungen in die Finanzbuchhaltung
Neben dem EB-Vortrag aus der Bilanzierung in das Fibu-Folgejahr, besteht auch die Möglichkeit die Umbuchungen des Bilanzprogramms in die Finanzbuchhaltung des bilanzierenden Jahres zu übernehmen.

Diese Option kann nach vollständiger Erstellung des Jahresabschlusses angewählt werden. Der Konten- und der Journaldruck, wie auch die Ausgabe für die Betriebsprüfung kann somit zur Gänze in der Finanzbuchhaltung durchgeführt werden.
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem. § 11a EStG
Die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne kann im Bilanzprogramm automatisiert abgewickelt werden.

Entnahmen und betriebsnotwendige Einlagen, die für die Berechnung des Eigenkapitalanstiegs relevant sind, können automatisch aus der RZL Finanzbuchhaltung bzw. EA-Rechnung übernommen werden. Eine händische Eintragung ist ebenfalls möglich.

Die Eintragungen in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung können als Entnahme und Einlage für § 11a markiert werden. Die gesetzliche Obergrenze von max. € 100.000,-- wird selbstverständlich automatisch berücksichtigt.

Mit diesem Feature benötigen Sie außerhalb des RZL Bilanzprogrammes keine zusätzliche Software zur Verwaltung der nicht entnommenen Gewinne!    
RZL Lohnverechnung: Ausdruck Überweisungsliste Abgaben
Im RZL Programm Lohnverrechnung besteht die Möglichkeit neben der Überweisungsliste "Abrechnungen" eine Überweisungsliste für "Abgaben" auszudrucken.

2006: Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember
 
 


Copyright ©2002- 2012 RZL