Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem. § 11a EStG
Die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne kann im Bilanzprogramm automatisiert abgewickelt werden.
Entnahmen und betriebsnotwendige Einlagen, die für die Berechnung des Eigenkapitalanstiegs relevant sind, können automatisch aus der RZL Finanzbuchhaltung bzw. EA-Rechnung übernommen werden. Eine händische Eintragung ist ebenfalls möglich.
Die Eintragungen in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung können als Entnahme und Einlage für § 11a markiert werden. Die gesetzliche Obergrenze von max. € 100.000,-- wird selbstverständlich automatisch berücksichtigt.
Mit diesem Feature benötigen Sie außerhalb des RZL Bilanzprogrammes keine zusätzliche Software zur Verwaltung der nicht entnommenen Gewinne!