Übernahme der Buchungen in die Finanzbuchhaltung
Neben dem EB-Vortrag aus der Bilanzierung in das Fibu-Folgejahr, besteht auch die Möglichkeit die Umbuchungen des Bilanzprogramms in die Finanzbuchhaltung des bilanzierenden Jahres zu übernehmen.
Diese Option kann nach vollständiger Erstellung des Jahresabschlusses angewählt werden. Der Konten- und der Journaldruck, wie auch die Ausgabe für die Betriebsprüfung kann somit zur Gänze in der Finanzbuchhaltung durchgeführt werden.