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FEATURE DER WOCHE
"RZL Feature der Woche": Unter diesem Titel stellt der Marktführer bei WT-Software in Österreich jede Woche eine besondere Funktionalität seiner umfangreichen Softwarepalette vor.

KW1: e-Card Service-Entgelt in der RZL Lohnverrechnung
Das e-Card Serviceentgelt wird vom RZL-Lohn seit Oktober 2005 automatisch berücksichtigt. Wir hoffen, dass kann Ihre Software auch. RZL setzt steuerliche Vorgaben immer wieder schnell um - RZL Anwender profitieren.
Detailbeschreibung (Stand Oktober 2005) Vom RZL Lohnverrechnungsprogramm wird automatisch mit der Abrechnung November für alle krankenversicherte Dienstnehmer, die am 15. November beschäftigt sind, das Service-Entgelt in Höhe von EUR 10,00 abgezogen. Ist beim Dienstnehmer der Ehepartner mitversichert, so ist für diesen ebenfalls ein Service-Entgelt einzubehalten. In diesem Fall muss in den Stammdaten des Dienstnehmers der Ehegatte angelegt und das Feld „Gebühr“ angehakt werden und es werden dem Dienstnehmer damit insgesamt EUR 20,00 an Service-Entgelt abgezogen. Das Service-Entgelt mindert die LSt-Bemessungsgrundlage und ist am Lohnzettel L16 in der KZ 230 enthalten. Für den Ausnahmefall, dass vom Dienstnehmer kein Service-Entgelt einzubehalten ist, ist beim Dienstnehmer im Bildschirm „Sozialversicherung“ das Eingabefeld „Befreiung Service-Entgelt“ zu aktivieren. Die Summe der Service-Entgelt wird im Beitragsnachweis unter N89 ausgewiesen. Für Vorschreibebetriebe gibt es für die elektronische Übermittlung eine eigene separate Meldung, die unter dem Punkt „BN-MV-Beitrag u. Service-Entgelt“ zu erstellen ist. Wird das Dienstverhältnis vor dem 15. November beendet und reicht das Ende des Engeltanspruches aufgrund einer Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung über den 15. November hinaus, so wird vom Programm ebenfalls das Service-Entgelt abgezogen.
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Alle Features
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Es ist mir ein Anliegen, ihnen folgendes mitzuteilen: Es ist ein Vergnügen mit ihren Programmen zu arbeiten ! (Februar 2002)
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Frau Gabi Tögl, Anwender-Kanzlei Tiefenböck
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