| |
MITTEILUNG

RZL Information: Service Entgelt wird mit der November Abrechnung fällig!
|
Stichtag 15. November (Betrifft Anwender mit dem RZL Programm Lohnverrechnung)

Mit der November Abrechnung werden allen Dienstnehmern mit einem aufrechten Dienstverhältnis (Stichtag 15.11.) € 10,00 Krankenscheingebühr (für das Folgejahr) automatisch abgezogen und über den Beitragsnachweis November in einer eigenen Verrechnungsgruppe an die GKK gemeldet und abgeführt.
Sollte sich der Versicherungszeitraum bei einer Abmeldung über den 15.11. verlängern, so wird das Service Entgelt ebenfalls einbehalten.
Weiter Informationen dazu finden RZL Anwender im Bereich F&A (Fragen und Antworten). Geben Sie als Suchbegriff beispielsweise Service Entgelt ein. |
|
|